Shipping policy

Informationspflichten bei Transportschäden:
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst/Paketdienstleister reklamieren und unverzüglich durch eine Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Transporteur wahren kann.