Seit dem 01. Januar 2020 dürfen nach dem JStG 2019 nur noch Einkäufe deren Gesamtwert einschließlich
Umsatzsteuer € 50,00 übersteigt, bei der Ausfuhr in die Schweiz beim Zoll vorgelegt werden.
Kunden aus der Schweiz erhalten bei Abholung einen Ausfuhrschein, sobald der Einkaufsbetrag (Warenwert)
die € 50,00 übersteigt. Eine Zusammenfassung mehrerer Bestellungen ist nicht möglich.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zur Ausfuhr weiter.